Öffentliches Amt  -               öffentliche Rechenschaft

Besoldung als Bürgermeister

Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und die Sitzungen des Stadtrats. Als Beamtenstelle auf Zeit wird die Tätigkeit nach einer festgelegten Tabelle in Abhängigkeit von der Größe der Kommune bezahlt. In Kommunen mit knapp unter 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Bürgermeister in die Besoldungsgruppe B3 eingestuft - das sind 8.445,58 Euro monatlich (Grundgehalt brutto, also vor Steuern).

 

Sonstige Ämter und Funktionen

Als Bürgermeister ist es unvermeidlich, dass weitere Aufgaben und Funktionen wahrgenommen werden müssen. Gerne gebe ich Ihnen hierzu Auskunft:

  • Mitglied im Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebunds – des höchsten Organs der Städte und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland
  • Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Städtetags
  • Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes
  • Mitglied im Aufsichtsrat des Karlsruher Verkehrsverbunds KVV*
  • Vorsitzender der Ökumenischen Sozialstation Hagenbach Kandel Wörth e.V.
  • Präsident des PAMINA Rheinpark e.V. (Zusammenschluss von über 30 Kommunen im Elsaß, Baden und der Südpfalz zur Förderung von Tourismus und Natur)
  • Vorsitzender der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Konzessionsgemeinden der Pfalzwerke AG*
  • Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Wörth
  • Mitglied im Netzwerk Digitale Städte
  • Mitglied im Kreistag und Ausschüssen des Kreises, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im Kreistag*
  • Vorsitzender des Wasserzweckverbands Bienwald*
  • stellv. Vorsitzender des Wasserzweckverbands Germersheimer Südgruppe*
  • Mitglied in der Verbandsversammlung Entwässerungszweckverband Obere Rheinniederung*.

Die meisten der genannten Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich und ohne jede Aufwandsentschädigung oder andere Zahlungen. Bei manchen Tätigkeiten werden Fahrtkostenersatz und/oder in geringem Umfang Sitzungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen (*) gewährt.